Was ist Zeitarbeit (ANÜ)
Die Zeitarbeit wird auch als Arbeitnehmerüberlassung (AÜ/ANÜ) bezeichnet und ist eine besondere Form der Personaldienstleistung, die Arbeitnehmer zum Zwecke der flexiblen Vermietung einstellt.
Die Arbeitnehmerüberlassung, kurz ANÜ, wird auch als Zeitarbeit, Personalleasing, Leiharbeit oder Mitarbeiterüberlassung bezeichnet. „Überlassung“ deshalb, da ein Arbeitnehmer einem Unternehmen verliehen bzw. „überlassen“ wird. Diese Form der Personaldienstleistung ist selbst Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter an Dritte verleiht.
Die Arbeitnehmerüberlassung sorgt für eine flexiblere Bedarfsdeckung bei Auftraggebern aller Wirtschaftszweige. Bis zu 1.000.000 Arbeitnehmer werden pro Jahr verliehen.
Funktionsweise der Arbeitnehmerüberlassung
Der Arbeitgeber (Verleiher) überlässt den Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) einem Dritten, d.h. zumeist einem Unternehmen (Entleiher) gegen Zahlung eines Leih-Entgelts (Leasingrate) für eine festgelegte Zeiteinheit (Stunde, Tag, Monat, Jahr) um bei dem Entleiher eine Arbeitsleistung zu erbringen. Im Rahmen des gültigen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) werden Rechte und Pflichten des Arbeitgebers vom Entleiher übernommen.
Die ANÜ bietet den Arbeitgebern einige Vorteile. Die Kosten, d.h. das Leih-Entgelt für die Leiharbeitnehmer können vom Entleiher voll im Jahresergebnis angesetzt werden, ohne weitere Kosten, zu verursachen. Hinzu kommen eine hohe Flexibilität, kurzfristige Kapazität und die einfache Verwaltung bei Wegfall von Pflichten, insbesondere der des Arbeitsrechts.
Besonderheiten der Arbeitnehmerüberlassung
Die Arbeitsagentur regelt, dass arbeiten im Rahmen von Werk-, selbständigem Dienst- oder Dienstverschaffungs- sowie Geschäftsbesorgungsverträgen nicht vom AÜG erfasst werden. Die Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit ist grundsätzlich erlaubnispflichtig.
Vergleiche Informationen der Arbeitsagenturen zu diesem Thema.